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Amtsgericht (AG) Ilmenau – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Bayern


Gericht dauerhaft geschlossen.

Amtsgericht Arnstadt


Kurzinfo zum Amtsgericht Ilmenau
Amtsgericht Ilmenau

Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht in Ilmenau als Eingangsinstanz zuständig. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht in Ilmenau verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die zuständige Eingangsinstanz. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Ilmenau verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.

Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht.

Überdies fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen etlicher Register zuständig wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Müssen Entscheidungen getroffen werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.


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