Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Kandel sowie die Adresse in Kandel (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Kandel Anschrift Landauer Straße 19 Telefon 07275 9851-0 Fax 07275 9851-11 agkan@zw.mjv.rlp.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht Kandel als Eingangsinstanz verantwortlich. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in der BRD bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht Kandel verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Kandel verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, verantwortlich.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit fungiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG anzurufen.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgaben. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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