Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Kulmbach sowie die Adresse in Kulmbach (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Kulmbach Anschrift Kohlenbachstraße 10 Telefon 09221 9210-0 Fax 09221 9210-11 poststelle@ag-ku.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Kulmbach ist bei vielen rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht in Kulmbach verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Kulmbach verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Ist absehbar, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch zusätzliche Aufgabenbereiche. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
2010 | - | - | - | - | - | Juni |
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