Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Lahnstein sowie die Adresse in Lahnstein (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Lahnstein Anschrift Bahnhofstraße 25 Telefon 02621 698-0 Fax 02621 698-151 amtsgericht.lahnstein@ko.mjv.rlp.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland gibt es insgesamt 1109 Gerichte, 646 davon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Lahnstein. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Bei zahlreichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können beispielsweise sein Erbstreitigkeiten, Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Lahnstein verhandelt. Das Amtsgericht in Lahnstein ist allerdings nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Lahnstein ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht Lahnstein kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Familiengerichtssachen werden dabei allerdings anders gehandhabt. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Darüber hinaus fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem Oberlandesgericht. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte strafrechtliche Urteile können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
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