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Amtsgericht (AG) Lahr/Schwarzwald – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Lahr/Schwarzwald sowie die Adresse in Lahr (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Lahr/Schwarzwald

Anschrift

Turmstraße 15
77933 Lahr

Telefon

07821 283-0

Fax

07821 283-452

E-Mail

poststelle@aglahr.justiz.bwl.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Lahr/Schwarzwald
Amtsgericht Lahr/Schwarzwald

Bei einer Vielzahl an rechtlichen Auseinandersetzungen dient das Amtsgericht in Lahr/Schwarzwald als Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Lahr/Schwarzwald verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Lahr/Schwarzwald verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.

Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des OLGs.

Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.

Amtsgericht Lahr/Schwarzwald – aktuelle Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse
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    AG-LAHR-SCHWARZWALD – Urteil, 5 C 114/11 vom 05.01.2012
    Die rechtliche Trennung zwischen einer Rentenversicherung und einer auf den Abschluss dieser Rentenversicherung bezogenen Kostenvereinbarung kann unzulässig sein mit der Folge, dass die getrennt erteilten Widerrufsbelehrungen unwirksam sind.
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    AG-LAHR-SCHWARZWALD – Urteil, 5 C 121/10 vom 10.12.2010
    Beim Fehlen anderweitiger vertraglicher Regelung hat der Anbieter eines Telefon- und Internetanschlusses im Falle des Vorliegens der technischen Voraussetzungen dem Kunden nach dessen Umzug am neuen Wohnsitz die Fortsetzung des bisherigen...
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    AG-LAHR-SCHWARZWALD – Beschluss, 5 C 254/07 vom 09.02.2009
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung
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    AG-LAHR-SCHWARZWALD – Urteil, 3 Ds 6 Js 12423/07 vom 18.02.2008
    Besteht nach den Umständen auch nur ein vager Verdacht, dass der Angeklagte im Besitz einer (ausländischen) Fahrerlaubnis ist, so ist die vorsorgliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB möglich und geboten, selbst wenn...
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    AG-LAHR-SCHWARZWALD – Beschluss, 5 C 138/07 vom 26.10.2007
    Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 zu bestimmten Aspekten des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im...
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    AG-LAHR-SCHWARZWALD – Urteil, 5 C 307/06 vom 25.04.2007
    1. Wird in einem Vertrag sowohl ein Erfolgshonorar im Falle der Vermittlung eines Kaufvertrages versprochen, als auch eine erfolgsunabhängige Vergütung für die zu der Vermittlung führenden Dienstleistungen und liegt der...

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