Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Lahr/Schwarzwald sowie die Adresse in Lahr (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Lahr/Schwarzwald Anschrift Turmstraße 15 Telefon 07821 283-0 Fax 07821 283-452 poststelle@aglahr.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einer Vielzahl an rechtlichen Auseinandersetzungen dient das Amtsgericht in Lahr/Schwarzwald als Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Lahr/Schwarzwald verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Lahr/Schwarzwald verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des OLGs.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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