Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Lennestadt sowie die Adresse in Lennestadt (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Lennestadt Anschrift Kölner Straße 104 Telefon 02721 9242-0 Fax 02721 9242-30 poststelle@ag-lennestadt.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Bei dem Amtsgericht Lennestadt handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in der BRD bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Vor dem Amtsgericht in Lennestadt verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die zuständige Eingangsinstanz. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Lennestadt verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die zuständige Gerichtsbarkeit. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch weitere Aufgabenbereiche zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
2013 | - | - | - | - | - | - |
- | - | September | - | - | - |
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.