Nachfolgend finden Sie 3 Entscheidungen vom Amtsgericht Lichtenfels sowie die Adresse in Lichtenfels (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Lichtenfels Anschrift Kronacher Straße 18 Telefon 09571 9553-0 Fax 09571 9553-109 poststelle@ag-lif.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht Lichtenfels ist ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in der BRD bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht Lichtenfels verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das LG zuständig. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Lichtenfels verhandelt. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Revision in die Zuständigkeit des OLGs.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.