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Amtsgericht (AG) Marbach – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Marbach sowie die Adresse in Marbach (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Marbach

Anschrift

Strohgasse 3
71672 Marbach am Neckar

Telefon

07144 85570

Fax

07144 855760

E-Mail

poststelle@agmarbach.justiz.bwl.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Marbach
Amtsgericht Marbach

Bei einem Großteil an rechtlichen Auseinandersetzungen dient das Amtsgericht in Marbach als Eingangsinstanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Marbach Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Marbach verhandelt. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.

Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Revision vor dem LG. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Verantwortung des OLGs.

Überdies fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.

Amtsgericht Marbach – aktuelle Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse
  • Bild
    AG-MARBACH-AN – Beschluss, 2 M 243/15 vom 08.12.2015
    Bei der Prognose, ob künftige Pfändungsmaßnahmen aussichtslos sind, reicht es nicht allein aus, dass bereits eine Quellenpfändung vorliegt

  • Volltext-Suche in allen Entscheidungen

    Amtsgericht Marbach – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

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    -----Dezember
    2012----Mai-
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