Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Annaberg sowie die Adresse in Annaberg (Sachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Annaberg Anschrift Klosterstraße 12 Telefon 03733 1310 Fax | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt existieren in der BRD 1109 Gerichte, hiervon sind 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Annaberg. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Bei zahlreichen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Allerdings ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nur verantwortlich, wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das LG zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Annaberg verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Zudem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Annaberg betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Annaberg kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist ferner zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den genannten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hierbei sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
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