Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Meppen sowie die Adresse in Meppen (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Meppen Anschrift Obergerichtsstraße 20 Telefon 05931 888100 Fax 05931 888250 agmep-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht in Meppen ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in der BRD und steht auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Hierunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Allerdings ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Aber nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Meppen verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über 4 Jahren erwartet werden kann. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Meppen ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele anzuführen. Vor dem Amtsgericht Meppen gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei ebenfalls die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Anzuführen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - somit LG oder OLG - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
2004 | - | - | - | - | - | - |
- | - | September | - | - | - |
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.