Nachfolgend finden Sie 16 Entscheidungen vom Amtsgericht Mettmann sowie die Adresse in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Mettmann Anschrift Gartenstraße 7 Telefon 02104 774-0 Fax 02104 774-170 poststelle@ag-mettmann.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus in Deutschland. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Mettmann. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist damit bei einer großen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist groß und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Ferner ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Mettmann verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Mettmann verantwortlich. Zu den Familiensachen gehören z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Mettmann kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien von einem Anwalt lassen. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei ebenfalls die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Anzuführen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - somit LG oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
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