Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Miesbach sowie die Adresse in Miesbach (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Miesbach Anschrift Rosenheimer Straße 16 Telefon 08025 2809-0 Fax 08025 2809-45 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Miesbach ist eines von 646 Amtsgerichten in Deutschland. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Jedoch gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Streitigkeit in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5.000 Euro liegen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Miesbach verhandelt. Das Amtsgericht in Miesbach ist jedoch nur verantwortlich, wenn anzunehmen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgerichts Miesbach ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Vor dem Amtsgericht Miesbach gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Anzuführen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Registersachen und das Urkundenwesen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
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