Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Monschau sowie die Adresse in Monschau (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Monschau Anschrift Laufenstraße 38 Telefon 02472 9907-0 Fax 02472 9907-40 poststelle@ag-monschau.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt gibt es in der BRD 1109 Gerichte, davon 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Monschau. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist somit bei einer immensen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist groß und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Aber nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Das Amtsgericht in Monschau ist allerdings nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Über dies hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Monschau verantwortlich. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Monschau kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit Landgericht oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
2012 | - | - | - | - | Mai | - |
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