Nachfolgend finden Sie 3 Entscheidungen vom Amtsgericht Mosbach sowie die Adresse in Mosbach (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Mosbach Anschrift Hauptstraße 110 Telefon 06261 870 Fax 06261 87460 poststelle@agmosbach.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 hiervon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Mosbach. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Bei vielen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Zivilrechtliche Stretigkeiten können zum Beispiel sein Erbstreitigkeiten, Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Ferner ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht in Mosbach ist allerdings nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Mosbach ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Vor dem Amtsgericht Mosbach gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Familiengerichtssachen werden dabei jedoch anders gehandhabt. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Darüber hinaus fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - somit Landgericht oder OLG - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
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