Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Mühlhausen sowie die Adresse in Mühlhausen (Thüringen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Mühlhausen Anschrift Sondershäuser Landstraße 29 c Telefon 03601 4994-0 Fax 03601 4994-44 poststelle@agmhl.thueringen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland gibt es insgesamt 1109 Gerichte, 646 hiervon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Mühlhausen. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Bei zahlreichen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. U.a. ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten verantwortlich. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Ferner ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht in Mühlhausen ist allerdings nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Über dies hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Mühlhausen ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Mühlhausen kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien von einem Anwalt lassen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Überdies fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Betont muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur möglich ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte strafrechtliche Urteile können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
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