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Amtsgericht (AG) Neu-Ulm – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Bayern

Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Neu-Ulm sowie die Adresse in Neu-Ulm (Bayern) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Neu-Ulm

Anschrift

Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm

Telefon

0731 70793-0

Fax

0731 70793-111

E-Mail

poststelle@ag-nu.bayern.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Neu-Ulm
Amtsgericht Neu-Ulm

In der BRD existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 davon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Neu-Ulm. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Allerdings ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Ferner ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren erwartet werden kann. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.

Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Neu-Ulm zuständig. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich des Umgangsrechts, der Unterhaltspflicht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.

Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Anzuführen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.


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Amtsgericht Neu-Ulm – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

2010--März---
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