Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße sowie die Adresse in Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Neustadt an der Weinstraße Anschrift Robert-Stolz-Straße 20 Telefon 06321 401-0 Fax 06321 401-291 agnw@zw.mjv.rlp.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Aufgaben zu. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. In den Bereich des Zivilrechts fallen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren private Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist breit gefächert und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Bei einem Streitwert höher als 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße verhandelt. Das Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße ist allerdings nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße zuständig. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele anzuführen. Vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei ebenfalls die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch hier sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem LG oder unter besonderen Umständen dem Oberlandesgericht. Betont muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel stets eine Berufung erfolgen.
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