Nachfolgend finden Sie 7 Entscheidungen vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge sowie die Adresse in Neustadt am Rübenberge (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Neustadt am Rübenberge Anschrift Ludwig-Enneccerus-Platz 2 Telefon 05032 9690 Fax 05032 969120 agneu-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht Neustadt am Rübenberge handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Vor dem Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Des Weiteren ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von unter 4 Jahren erwartet werden kann. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Voraussetzung dafür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und vier Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgaben. Es ist ferner Registergericht und damit zuständig für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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