Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Neuwied sowie die Adresse in Neuwied (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Neuwied Anschrift Hermannstraße 39 Telefon 02631 8999-0 Fax 02631 8999-200 agnr@ko.mjv.rlp.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht Neuwied handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Neuwied verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht verantwortlich. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Neuwied verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung dafür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des OLGs.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. Es ist überdies hinaus für das Führen etlicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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