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Amtsgericht (AG) Nienburg (Weser) – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Nienburg (Weser) sowie die Adresse in Nienburg (Weser) (Niedersachsen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Nienburg (Weser)

Anschrift

Berliner Ring 98
31582 Nienburg (Weser)

Telefon

05021 60180

Fax

05021 601860

E-Mail

agni-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Nienburg (Weser)
Amtsgericht Nienburg (Weser)

Bei dem Amtsgericht in Nienburg (Weser) handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Zivilrecht und im Strafrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Nienburg (Weser) verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und alle anderen Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Nienburg (Weser) verhandelt. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, zuständig.

Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem Oberlandesgericht.

Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist ferner Registergericht und somit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.


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Amtsgericht Nienburg (Weser) – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

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2013----Mai-
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