Nachfolgend finden Sie 38 Entscheidungen vom Amtsgericht Oberhausen sowie die Adresse in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Oberhausen Anschrift Friedensplatz 1 Telefon 0208 8586-1 Fax 0208 8586-218 poststelle@ag-oberhausen.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Oberhausen ist bei einem Großteil von rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Strafrecht und im Zivilrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie letztendlich der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Oberhausen Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das LG zuständig. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Oberhausen verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Ist absehbar, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Deutschland. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist außerdem Registergericht und damit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
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