Nachfolgend finden Sie 6 Entscheidungen vom Amtsgericht Bayreuth sowie die Adresse in Bayreuth (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bayreuth Anschrift Wittelsbacherring 22 Telefon 0921 504-0 Fax 0921 504-509 poststelle@ag-bt.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
In der BRD bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Bayreuth. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer großen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Hierunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Bei einem Streitwert über 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Bayreuth verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über 4 Jahren erwartet werden kann. Zudem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Bayreuth zuständig. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht Bayreuth kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders behandelt. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Darüber hinaus fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - somit Landgericht oder OLG - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.