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Amtsgericht (AG) Plauen – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Sachsen

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Plauen sowie die Adresse in Plauen (Sachsen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Plauen

Anschrift

Europaratstraße 13
08523 Plauen

Telefon

03741 10-10

Fax

03741 10-1404

E-Mail

verwaltung-p@agpl.justiz.sachsen.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Plauen
Amtsgericht Plauen

Das Amtsgericht Plauen ist ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Strafrecht und im Zivilrecht. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie letztendlich der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Plauen Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und alle anderen Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Plauen verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht ausgetragen.

Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht.

Das Amtsgericht ist ferner tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, welche Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.


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Amtsgericht Plauen – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum


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