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Amtsgericht (AG) Prenzlau – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Brandenburg

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Prenzlau sowie die Adresse in Prenzlau (Brandenburg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Prenzlau

Anschrift

Baustraße 37
17291 Prenzlau

Telefon

03984 861-00

Fax

03984 861-300

E-Mail

verwaltung@agpz.brandenburg.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Prenzlau
Amtsgericht Prenzlau

Das Amtsgericht Prenzlau ist eines von 646 Amtsgerichten in der BRD. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Obliegenheiten zu. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist damit bei einer großen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Bei einem Streitwert höher als 5000 Euro ist das LG zuständig. Ebenso ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Prenzlau verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Zudem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.

Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Prenzlau betraut ist. Zu den Familiensachen zählen beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Vor dem Amtsgericht in Prenzlau gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Familiengerichtssachen werden hierbei allerdings anders gehandhabt. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Kommt es zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, so wird auch das vom Vollstreckungsgericht übernommen.

Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch hier sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Registersachen und das Urkundenwesen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.


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