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Amtsgericht (AG) Quedlinburg – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Sachsen-Anhalt

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Quedlinburg sowie die Adresse in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Quedlinburg

Anschrift

Adelheidstraße 2
06484 Quedlinburg

Telefon

03946 710

Fax

03946 71168

E-Mail

ag-qlb@justiz.sachsen-anhalt.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Quedlinburg
Amtsgericht Quedlinburg

Das Amtsgericht Quedlinburg ist bei einem Großteil von Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Quedlinburg verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Quedlinburg verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.

Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die zuständige Gerichtsbarkeit. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG zuständig.

Das Amtsgericht ist ferner tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. Es ist außerdem Registergericht und somit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.


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