Nachfolgend finden Sie 9 Entscheidungen vom Amtsgericht Rheine sowie die Adresse in Rheine (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Rheine Anschrift Salzbergener Straße 29 Telefon 05971 4005-0 Fax 05971 4005-20 poststelle@ag-rheine.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Rheine ist bei einem Großteil von Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Vor dem Amtsgericht in Rheine verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das Landgericht verantwortlich. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht Rheine verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist außerdem Registergericht und somit zuständig für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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