Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Rinteln sowie die Adresse in Rinteln (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Rinteln Anschrift Ostertorstraße 3 Telefon 05751 95370 Fax 05751 953734 agri-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Bei dem Amtsgericht Rinteln handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und OLGs sowie zuletzt der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Rinteln Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die zuständige Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Rinteln verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung dafür ist, dass die Strafe 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG die zuständige Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.