Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Rottenburg sowie die Adresse in Rottenburg (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Rottenburg Anschrift Obere Gasse 44 Telefon 07472 98600 Fax 07472 986049 poststelle@agrottenburg.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht Rottenburg ist ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Zivilrecht und im Strafrecht. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Rottenburg Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und alle anderen Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Rottenburg verhandelt. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das LG als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das LG verantwortlich. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Revision in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgaben. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.