Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Rüsselsheim sowie die Adresse in Rüsselsheim (Hessen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Rüsselsheim Anschrift Johann-Sebastian-Bach-Straße 45 Telefon 06142 203-0 Fax 06142 203-100 verwaltung@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Rüsselsheim ist bei vielen Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und OLGs sowie zuletzt der BGH. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Rüsselsheim verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Rüsselsheim verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von unter 4 Jahren erwartet werden kann. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung dafür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG anzurufen.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch weitere Aufgabenbereiche zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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