Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Saarbrücken sowie die Adresse in Saarbrücken (Saarland) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Saarbrücken Anschrift Franz-Josef-Röder-Straße 13 Telefon 0681 501-05 Fax 0681 501-5600 poststelle@agsb.justiz.saarland.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Saarbrücken ist eines von 646 Amtsgerichten in Deutschland. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist breit gefächert und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das LG zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Saarbrücken verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Saarbrücken betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht Saarbrücken kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
2011 | - | - | - | April | - | - |
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