Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Salzgitter sowie die Adresse in Salzgitter (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Salzgitter Anschrift Joachim-Campe-Straße 15 Telefon 05341 4094-0 Fax 05341 4094-101 agsz-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Salzgitter handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs sowie zuletzt der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Salzgitter verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das LG verantwortlich. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Salzgitter verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch weitere Aufgaben. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Müssen Entscheidungen gefällt werden, welche Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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