Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Sangerhausen sowie die Adresse in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Sangerhausen Anschrift Markt 3 Telefon 03464 2530 Fax 03464 253101 ag-sgh@justiz.sachsen-anhalt.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einem Großteil an rechtlichen Auseinandersetzungen dient das Amtsgericht in Sangerhausen als Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der BGH. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Sangerhausen verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO anzusetzen ist. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die zuständige Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Sangerhausen verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Revision vor dem LG. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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