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Amtsgericht (AG) Schleswig – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Schleswig-Holstein

Nachfolgend finden Sie 6 Entscheidungen vom Amtsgericht Schleswig sowie die Adresse in Schleswig (Schleswig-Holstein) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Schleswig

Anschrift

Lollfuß 78
24837 Schleswig

Telefon

04621 815-0

Fax

04621 815-311

E-Mail

verwaltung@ag-schleswig.landsh.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Schleswig
Amtsgericht Schleswig

Das Amtsgericht Schleswig ist bei einem Großteil von Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie zuletzt der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Schleswig Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die zuständige Eingangsinstanz. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Schleswig verhandelt und dies nicht abhängig vom Streitwert. Zudem ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.

Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen 2 und 4 Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.

Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.

Amtsgericht Schleswig – aktuelle Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse
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    AG-SCHLESWIG – Beschluss, 1 AR -6- 34 vom 20.12.2011
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    Amtsgericht Schleswig – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

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