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Amtsgericht (AG) Schönebeck – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Sachsen-Anhalt

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Schönebeck sowie die Adresse in Schönebeck (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Schönebeck

Anschrift

Friedrichstraße 96
39218 Schönebeck (Elbe)

Telefon

03928 7820

Fax

03928 782144

E-Mail

ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Schönebeck
Amtsgericht Schönebeck

In der BRD gibt es insgesamt 1109 Gerichte, 646 hiervon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Schönebeck. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Zivilrechtliche Stretigkeiten können zum Beispiel sein Erbstreitigkeiten, Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Bei einem Streitwert über 5000 Euro ist das LG zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht in Schönebeck ist allerdings nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.

Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Schönebeck betraut ist. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele anzuführen. Vor dem Amtsgericht Schönebeck gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit LG oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei strafrechtlichen Urteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel stets eine Berufung erfolgen.


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