Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Schopfheim sowie die Adresse in Schopfheim (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Schopfheim Anschrift Hauptstraße 16 Telefon 07622 67770 Fax 07622 677767 poststelle@agschopfheim.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Schopfheim. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Bei zahlreichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren private Personen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht Schopfheim verhandelt. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Schopfheim verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren erwartet werden kann. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Schopfheim ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Schopfheim kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist allerdings nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
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