Nachfolgend finden Sie 6 Entscheidungen vom Amtsgericht Schorndorf sowie die Adresse in Schorndorf (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Schorndorf Anschrift Burgschloss Telefon 07181 6010 Fax 07181 601400 poststelle@agschorndorf.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Schorndorf ist eines von 646 Amtsgerichten in Deutschland. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Fülle an wichtigen Aufgaben. Bei vielen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist breit gefächert und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Das Amtsgericht in Schorndorf ist allerdings nur verantwortlich, wenn anzunehmen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Außerdem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Schorndorf betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht in Schorndorf kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist ferner zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hier sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
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