Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Schwarzenbek sowie die Adresse in Schwarzenbek (Schleswig-Holstein) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Schwarzenbek Anschrift Möllner Straße 20 Telefon 04151 802-0 Fax 04151 802299 verwaltung@ag-schwarzenbek.landsh.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
In der BRD bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Schwarzenbek. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Obliegenheiten zu. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist groß und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Schwarzenbek verhandelt. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Schwarzenbek ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele anzuführen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Schwarzenbek kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch das vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Anzuführen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.