Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Schwelm sowie die Adresse in Schwelm (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Schwelm Anschrift Schulstraße 5 Telefon 02336 498-0 Fax 02336 498-169 poststelle@ag-schwelm.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Schwelm ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in Deutschland und steht auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. In den Bereich des Zivilrechts fallen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Allerdings ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur verantwortlich, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Schwelm ist jedoch nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Außerdem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Schwelm betraut ist. Zu den Familiensachen gehören beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Vor dem Amtsgericht Schwelm gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem OLG. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist allerdings nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
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