Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Schwerte sowie die Adresse in Schwerte (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Schwerte Anschrift Hagener Straße 40 Telefon 02304 240800 Fax 02304 2408080 poststelle@ag-schwerte.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht in Schwerte ist eines von 646 Amtsgerichten in der BRD. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Schwerte verhandelt. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Schwerte verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als 4 Jahre dauert, angesetzt wird. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Schwerte zuständig. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele anzuführen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Schwerte kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Neben den genannten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch hier sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - damit LG oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen Urteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
2016 | Januar | - | - | - | - | - |
- | - | - | - | - | - |
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.