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Amtsgericht (AG) Seligenstadt – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Hessen

Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Seligenstadt sowie die Adresse in Seligenstadt (Hessen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Seligenstadt

Anschrift

Klein Welzheimer Straße 1
63500 Seligenstadt

Telefon

06182 931-0

Fax

06182 931-150

E-Mail

verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Seligenstadt
Amtsgericht Seligenstadt

Insgesamt existieren in der BRD 1109 Gerichte, davon 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Seligenstadt. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist groß und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Ebenso ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht Seligenstadt ist jedoch nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.

Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Seligenstadt ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele anzuführen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Seligenstadt kein Anwaltszwang. Familiengerichtssachen werden hierbei allerdings anders behandelt. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.

Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Darüber hinaus fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit LG oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Betont muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.


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Amtsgericht Seligenstadt – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

2008Januar-----
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