Nachfolgend finden Sie 15 Entscheidungen vom Amtsgericht Soest sowie die Adresse in Soest (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Soest Anschrift Nöttenstraße 28 Telefon 02921 398-0 Fax 02921 398-198 poststelle@ag-soest.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt existieren in Deutschland 1109 Gerichte, davon 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Soest. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Obliegenheiten zu. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Bei einem Streitwert über 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Soest verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über 4 Jahren erwartet werden kann. Darüber hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgerichts Soest ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Vor dem Amtsgericht in Soest gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hierbei sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit Landgericht oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
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