Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Sonneberg sowie die Adresse in Sonneberg (Thüringen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Sonneberg Anschrift Untere Marktstraße 2 Telefon 03675 8220 Fax 03675 822222 poststelle@agson.thueringen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Sonneberg ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in der BRD und steht auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Fülle an wichtigen Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Allerdings ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur verantwortlich, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ebenso ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Sonneberg verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Sonneberg betraut ist. Zu den Familiensachen zählen beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Vor dem Amtsgericht in Sonneberg gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - somit LG oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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