Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Sankt Blasien sowie die Adresse in Sankt Blasien (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Sankt Blasien Anschrift Am Kurgarten 15 Telefon 07672 9312-0 Fax 07672 9312-30 poststelle@agblasien.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Sankt Blasien ist eines von 646 Amtsgerichten in Deutschland. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Obliegenheiten zu. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. In den Bereich des Zivilrechts fallen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Bei einem Streitwert über 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ebenso ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht Sankt Blasien ist allerdings nur verantwortlich, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Über dies hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Sankt Blasien verantwortlich. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht Sankt Blasien kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch das vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem LG oder unter besonderen Umständen dem OLG. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall stets eine Berufung erfolgen.
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