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Amtsgericht (AG) Sankt Goar – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Sankt Goar sowie die Adresse in Sankt Goar (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Sankt Goar

Anschrift

Bismarckweg 3 - 4
56329 Sankt Goar

Telefon

06741 910-0

Fax

06741 910-260

E-Mail

aggoa@ko.mjv.rlp.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Sankt Goar
Amtsgericht Sankt Goar

In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie letztendlich der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Sankt Goar verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Sankt Goar verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, verantwortlich.

Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung dafür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem Oberlandesgericht.

Überdies fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und damit zuständig für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.


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