Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Stade sowie die Adresse in Stade (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Stade Anschrift Wilhadikirchhof 1 Telefon 04141 1071 Fax 04141 107213 agstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
In der BRD existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 davon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Stade. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können zum Beispiel sein Familiensachen, Erbauseinandersetzungen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Bei einem Streitwert über 5,000 Euro ist das LG zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht in Stade ist jedoch nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Außerdem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Stade verantwortlich. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele anzuführen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht Stade kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist ferner zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem Oberlandesgericht. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.