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Amtsgericht (AG) Stockach – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Stockach sowie die Adresse in Stockach (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Stockach

Anschrift

Tuttlinger Straße 8
78333 Stockach

Telefon

07771 93820

Fax

07771 938240

E-Mail

poststelle@agstockach.justiz.bwl.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Stockach
Amtsgericht Stockach

In der BRD existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 davon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Stockach. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Streitigkeiten verantwortlich. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Bedingung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Stockach verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von mehr als 4 Jahren erwartet werden kann. Außerdem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.

Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Stockach ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich des Umgangsrechts, der Unterhaltspflicht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht Stockach kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei ebenfalls die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem Oberlandesgericht. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Vom Amtsgericht gefällte strafrechtliche Urteile können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.


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Amtsgericht Stockach – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

2005----Mai-
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