Nachfolgend finden Sie 7 Entscheidungen vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt sowie die Adresse in Stuttgart (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt Anschrift Badstraße 23 Telefon 0711 5004-0 Fax 0711 5004-185 poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Des Weiteren ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht die zuständige Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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