Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Sulingen sowie die Adresse in Sulingen (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Sulingen Anschrift Lange Straße 56 Telefon 04271 8060 Fax 04271 80639 agsu-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Sulingen ist bei einem Großteil von rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in der BRD bei rechtlichen Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und Oberlandesgerichte und zuletzt der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Sulingen Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das Landgericht zuständig. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Sulingen verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist ferner Registergericht und somit zuständig für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Angelegenheiten in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
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