Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Syke sowie die Adresse in Syke (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Syke Anschrift Amtshof 2 Telefon 04242 1650 Fax 04242 165100 agsy-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Syke ist eines von 646 Amtsgerichten in der BRD. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Zivilrechtliche Stretigkeiten können beispielsweise sein Erbstreitigkeiten, Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht in Syke ist jedoch nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Darüber hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Syke betraut ist. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele anzuführen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Syke kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hier sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Darüber hinaus fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist allerdings nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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