Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Tecklenburg sowie die Adresse in Tecklenburg (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Tecklenburg Anschrift Gerichtsweg 1 Telefon 05482 67-0 Fax 05482 67-12 poststelle@ag-tecklenburg.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Tecklenburg ist ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Tecklenburg verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das LG verantwortlich. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Tecklenburg verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem Oberlandesgericht.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgabenbereiche. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register zuständig wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Müssen Entscheidungen gefällt werden, welche Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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